Lärmaktionsplanung
Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Verfahren der Lärmaktionsplanung gem. §47d Bundesimmissionsschutzgesetz
Bekanntgabe Beschluss Lärmaktionsplan 2024
In seiner Sitzung vom 10.06.2024 hat der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. den Lärmaktionsplan beschlossen.
Der Lärmaktionsplan besteht aus dem Meldebogen, welcher dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zugesandt wird. Die Unterlagen sind unten stehend (siehe Link) oder in der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Zi. 3.4 im Rathaus Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51 einsehbar.
In einem ständig wiederkehrenden Zyklus sind die Gemeinden zur Erstellung einer Lärmaktionsplanung gemäß o.g. Rechtsvorschriften verpflichtet. Die Verpflichtung bezieht sich grundsätzlich auf die im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen, d.h. auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr. In den Aktionsplänen sind unter Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung festzuschreiben.
Durch die zuständigen Gemeinden sind die per Gremienbeschluss verabschiedeten Lärmaktionspläne dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) spätestens bis zum Berichtstermin 18. Juli 2024 zu übermitteln und alle 5 Jahre fortzuschreiben.
HIER finden Sie den Meldebogen zu Ihrer Einsicht.