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Fundsachen

Sie haben etwas verloren und möchten wissen, ob es in unserem Fundbüro abgegeben wurde? Oder Sie haben etwas gefunden und wollen die Fundsache melden und abgeben?

Wir helfen Ihnen gern weiter. Für Fundsachen gilt:

  • Aufbewahrungsfrist 6 Monate
  • bei Abholung ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises erforderlich (je nach Fundgegenstand unterschiedlich: Kaufbeleg, Foto, Personalausweis, genaue Beschreibung, PIN/Tastensperre,…)
  • bei Nichtabholung der Fundsache ist der Eigentumserwerb durch den Finder möglich
  • zudem ist die Beanspruchung von Finderlohn möglich (bei Dingen mit einem geschätzten Wert von bis zu 500,00 € 5%, bei Fundgegenständen mit einem geschätzten Wert von über 500,00 € 3%, bei Tieren 3%)
  • Eigentümer können sich auf Antrag eine Versicherungsbestätigung ausstellen lassen. Diese dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro abgegeben wurde (Bearbeitungsgebühr 10,00 €, häufig genutzt bei Verlust von Brillen/Sehhilfen, Hörgeräten etc.)

Kontakt:

Mia Fleckenstein

Mail: 

Tel.: 03744/180-130