Sobald die Wahlbehörde alle notwendigen Briefwahlunterlagen vorliegen, erhalten Sie diese gemeinsam mit dem Wahlschein auf dem Postweg.
Bei Vollständigkeit der vorliegenden Briefwahlunterlagen kann bei Abholung durch den Antragsteller auch Vorort im Einwohnermeldeamt gewählt werden.
Die Unterlagen können auch persönlich im Einwohnermeldeamt durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden.
Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder im Einwohnermeldeamt abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als insgesamt 4 Wahlberechtigte vertreten.
Wahlscheinanträge werden bis zum 30.August 2024 16:00 Uhr im Einwohnermeldeamt der Stadt Auerbach/Vogtl. entgegengenommen.
Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten von regulär 3 Werktagen.
Der verschlossene Wahlbrief für die Landtagswahl muss spätestens am 01.September 2024, 16:00 Uhr im Briefkasten des Rathauses Nicolaistr. 51, 08209 Auerbach/Vogtl. zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses eingegangen sein.
Die Abgabe des verschlossenen Wahlbriefes im Wahllokal ist nicht möglich.
Vorläufige Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024
Die endgültigen Wahlergebnisse der Kommunalwahlen 2024 finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik Bekanntmachungen.
2024 finden wieder verschiedene Wahlen statt. Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Wahlterminen, Wahlbenachrichtigungen, Nominierungen, Listen und am Wahltag auch zu den laufenden Auszählungen und Ergebnissen. Neu ist, dass für die Wahl des Europäischen Parlaments das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wird.
Anfang 2024 wird hier auch die Liste des Gemeindewahlausschusses zu finden sein, so wie die Listen der jeweiligen Kandidaten für die Wahlen.
Am 9. Juni 2024 wird der Auerbacher Stadtrat, der Kreistag und das Europäische Parlament neu gewählt. In den Ortschaften kommt außerdem noch die Wahl zum Ortschaftsrat hinzu.
Am 1. September 2024 findet die Wahl zum sächsischen Landtag statt.