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Sportförderung

Sportförderrichtlinie

Gegenstand der Förderung 

Höchste Priorität hat die nachhaltige Unterstützung von Eigeninitiative gemeinnütziger Sportvereine. Ziel ist für die Stadt Auerbach die Absicherung von Sportaktivitäten in der Stadt unter besonderer Förderung des Kinder-, Jugend-, Leistungs- und Breitensports.

 

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung erfolgt ausschließlich an Vereine mit Sitz und Wirkungskreis in der Stadt Auerbach/Vogtl. Der Verein sollte außerdem im Vereinsregister eingetragen und Mitglied im Kreis- und Landessportbund sein.

  • Gemeinnützigkeit 

  • Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit 

  • Der Verein steht jedermann offen

  • Ein angemessener Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 30,00 € pro Jahr für Kinder und Jugendliche bzw. 50,00 € pro Jahr für Erwachsene wird entrichtet.

  • Vorrangig werden andere Zuschussquellen in Anspruch genommen.

  • Verein nimmt an Meisterschaften, öffentlich ausgeschriebenen Wettkämpfen oder Breitensportvergleichen teil.

  • Eigenmittel und Eigenleistungen sind in angemessener Höhe nachweisbar.

  • Gesamtfinanzierung gesichert ist (insbesondere bei Investitionen) 

  • Die zu fördernde Maßnahme besitzt Bedeutung für die Stadt. 

  • Detaillierte Übersicht über finanzielle Verhältnisse

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular

 

HIER finden Sie die Richtlinie zur Sportförderung der Stadt Auerbach/Vogtl.

HIER finden Sie die Änderung zur Sportförderrichtlinie.

HIER können Sie Ihren Antrag stellen.