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Materiallagerungen


Rechtsgrundlagen

§§ 18, 20 und 21 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993 (GVBI.S.93) i.V. mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Auerbach / Vogtland in der derzeit gültigen Fassung

 

Sondernutzungssatzung der Stadt Auerbach/Vogtl.


Notwendige Unterlagen

  • Sondernutzungsantrag (erhältlich im Tiefbau Zimmer 1.5 oder siehe Formulare)

  • dazugehörigen Lageplan


Bearbeitungsdauer

Antragstellung ca. 8 - 10 Tage vor Beginn der Inanspruchnahme. Bearbeitungsfrist liegt bei 3 - 5 Tagen

Gebühren

gemäß der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsgrund (Sondernutzungsatzung) in aktueller Fassung.


Ansprechpartner

Tiefbau/Grünflächen

 

Herr Philipp Müller
Rathaus, EG, Zimmer 1.5
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825130


Formulare

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