Materiallagerungen
Rechtsgrundlagen
§§ 18, 20 und 21 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993 (GVBI.S.93) i.V. mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Auerbach / Vogtland in der derzeit gültigen Fassung
Sondernutzungssatzung der Stadt Auerbach/Vogtl.
Notwendige Unterlagen
Sondernutzungsantrag (erhältlich im Tiefbau Zimmer 1.5 oder siehe Formulare)
dazugehörigen Lageplan
Bearbeitungsdauer
Antragstellung ca. 8 - 10 Tage vor Beginn der Inanspruchnahme. Bearbeitungsfrist liegt bei 3 - 5 TagenGebühren
gemäß der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsgrund (Sondernutzungsatzung) in aktueller Fassung.
Ansprechpartner
Tiefbau/GrünflächenHerr Philipp Müller
Rathaus, EG, Zimmer 1.5
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825130
Formulare
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