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Sächsicher Familienpass


Allgemeine Informationen

Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

 

Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.

 

Frist/Dauer

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.


Rechtsgrundlagen

Erlass des Staatsministerium für Soziales (Freistaat Sachsen)


bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,

  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,

  • Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind

(wenn sie in häuslicher Gemeindschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben)


Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular

  • Nachweis über den Bezug von Kindergeld

  • Personalausweis


Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller Unterlagen erfolgt Sofortausstellung.

Gebühren

Im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.


Ansprechpartner

Soziales und Sportstätten

 

Frau Janine Persigehl
Außenstelle Bahnhofstraße, 2. OG, Zimmer 02-08
Bahnhofstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825210


Formulare

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