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Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)


Allgemeine Informationen

Den Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre kann nur vom Antragsteller selbst vorgenommen werden. Es ist die Schriftform erforderlich.


Rechtsgrundlagen

  • § 35 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (iVm)§58 C Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz

  • § 50 Abs. 5 BMG iVM § 50 Abs. 2 BMG

  • § 50 Abs. 5 BMG iVM § 50 Abs. 3 BMG

  • § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG iVM § 42 Abs. 2 BMG

  • § 50 Abs. 1 BMG


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung


Bearbeitungsdauer

Nach Eingang des Antrages wird der Widerspruch sofort eingetragen und gilt bis auf Widerruf.

Gebühren

Gebührenfrei.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180114

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110


Formulare

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