Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Allgemeine Informationen
Den Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre kann nur vom Antragsteller selbst vorgenommen werden. Es ist die Schriftform erforderlich.
Rechtsgrundlagen
§ 35 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (iVm)§58 C Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz
§ 50 Abs. 5 BMG iVM § 50 Abs. 2 BMG
§ 50 Abs. 5 BMG iVM § 50 Abs. 3 BMG
§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG iVM § 42 Abs. 2 BMG
§ 50 Abs. 1 BMG
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang des Antrages wird der Widerspruch sofort eingetragen und gilt bis auf Widerruf.Gebühren
Gebührenfrei.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180114
Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180110
Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180110