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Melderegisterauskunft


Allgemeine Informationen

Sind Sie beispielsweise auf der Suche nach einer bestimmten Person, haben Sie einen guten Freund aus den Augen verloren, planen Sie ein Klassentreffen oder brauchen Sie die Anschrift eines Schuldners?

 

Einfache Melderegisterauskunft

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten sie folgende Informationen zu der gesuchten Person:

  • Vornamen (unter Kennzeichnung des Rufnamens)

  • Familienname

  • Doktorgrad

  • aktuelle Wohnanschrift beziehungsweise letzter bekannter Wohnort oder Wegzugswohnort

Erweiterte Melderegisterauskunft

Im Rahmen einer erweiterten Auskunft aus dem Melderegister, können Sie weitere Angaben über eine von Ihnen gesuchte Person erhalten. Neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift erhalten Sie darüber hinaus Auskunft über:

  • Tag und Ort der Geburt

  • frühere Namen

  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)

  • Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

  • Staatsangehörigkeiten

  • frühere Anschriften

  • Tag des Ein- und Auszugs

  • gesetzliche Vertreter

  • Sterbetag und -ort


Rechtsgrundlagen

Einfache Melderegisterauskunft

  • § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)

Erweiterte Melderegisterauskunft

  • § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

Einfache Melderegisterauskunft

Für die Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft ist es in jedem Fall erforderlich, dass die von Ihnen gesuchte Person anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden kann, das heißt dass Sie bereits über mindestens vier Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die zuletzt bekannte Anschrift.

 

Erweiterte Melderegisterauskunft

Wie bei der einfachen Melderegisterauskunft ist es auch für eine Erweiterte Melderegisterauskunft erforderlich, dass

  • die gesuchte Person von Ihnen eindeutig identifiziert werden kann (siehe oben),

  • zu ihr keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist und

  • auch sonst keine Anhaltspunktedafür vorliegen, dass ihr oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.


Gebühren

Einfache Melderegisterauskunft

  • mündlich: 10,00 €

  • schriftlich: 14,00 €

  • bei größerem Verwaltungsaufwand (zum Beispiel bei Rückgriff auf Daten von Personen, die seit über zehn Jahren tot sind oder nicht mehr in der Gemeinde wohnen): 30,00 €

Erweiterte Melderegisterauskunft

  • schriftlich: 25,00 €

 

siehe sächsisches Kostenverzeichnis


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180114

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110