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Verlust eines Personaldokumentes


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen Kinderreisepass verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen. Ebenso müssen Sie ihr sofort mitteilen, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden sollten.


Rechtsgrundlagen

Passgesetz


Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis


Notwendige Unterlagen

In der Regel sind bei einer bloßen Verlustanzeige keine Unterlagen vorzulegen.

 

Wenn Sie gleichzeitig ein neues Ausweisdokument beantragen wollen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.


Bearbeitungsdauer

Sobald Sie den Verlust bemerkt haben, müssen Sie diesen der zuständigen Stelle anzeigen. Dasselbe gilt, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden sollten.

Gebühren

Für die Anzeige des Verlustes werden keine Gebühren erhoben.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180114

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110