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Reisepass beantragen


Allgemeine Informationen

Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland, in besonderen Fällen durch Vorlage eines vorläufigen Passes der Bundesrepublik Deutschland genüge getan. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben beträgt die Gültigkeit der Pässe 6 Jahre, nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.

 

Wird ein Pass kurzfristig benötigt, können Sie einen Expressreisepass beantragen, nur in Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit ein Jahr) beantragt werden.

 

Hinweis:
Die Beantragung eines Reisepasses erfordert wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung eine persönliche Vorsprache.

 

Die Abholung des Reisepasses kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

 

VERZÖGERUNG BEI DER PRODUKTION VON REISEPÄSSEN UND REISEAUSWEISEN

Aufgrund von längeren Herstellungszeiten in der Bundesdruckerei dauert die Ausstellung eines regulären Reisepasses aktuell acht Wochen, in Einzelfällen bis zu neun Wochen. Sollte die Zeit nicht ausreichen, kann ein Expressreisepass beantragt werden.
Die Produktionsdauer von Personalausweisen ist nicht betroffen.
 


Rechtsgrundlagen

Passgesetz


Notwendige Unterlagen

Für den vorläufigen Reisepass:

  • ein Dokument (Personalausweis´oder Reisepass), 

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto, 

  • eine Geburts- oder Heiratsurkunde

Für den Biometriereisepass: 

  • ein Dokument (Personalausweis oder Reisepass), 

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto, eine Geburts- oder Heiratsurkunde

Wie das biotmetrietaugliche Passfoto aussehen muss, können Sie der Foto-Mustertafel entnehmen.


Bearbeitungsdauer

vorläufiger Reisepass: Ausstellung bei Vorlage aller Unterlagen sofort, Biometriereisepass: 8 Wochen, Expressreisepass: 3 Werktage. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Gebühren

Neuausstellung des Reisepasses mit 32/48 Seiten:

  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00/92,00 €

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50/59,50 €

Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32/48 Seiten:

  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00/124,00 €

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50/91,50 €

Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: 26,00 €


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180114

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110


Formulare


Merkblätter

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