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Personalausweis beantragen


Allgemeine Informationen

Der Personalausweis ist das geeignete Dokument, für die Abwicklung von Rechtsgeschäften des täglichen Lebens und zur Vorlage bei Behörden. Personen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht und müssen einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.


Der vorläufige Personalausweis ist ein Ersatzdokument und besitzt eine Gültigkeit von 3 Monaten.


Kinder ab 12 jahre können einen Personalausweis beantragen. Dazu ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigter und/oder die Bescheinigung des alleinigen Sorgerechtes vom Jugendamt erforderlich. Für nichtehelich geborene Kinder, wo die Eltern eine Sorgerechtserklärung vorm Jugendamt gemacht wurde, ist diese bei der Erstbeantragung mit vorzulegen. Ebenfalls ist eine Geburtsurkunde erforderlich.

 

Hinweis:
Die Beantragung eines Personalausweises erfordert wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung eine persönliche Vorsprache.

 

Die Abholung des Personalausweises kann nur in begründeten Ausnahmefällen mit einer extra dafür vorgesehenen Vollmacht (Zustimmungserklärung) durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

 

Weiterführende Informationen

Kosten

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €;

  • Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 €;

  • Personalausweis (über 24 Jahre): 37,00 €

Die Gebühren für Personalausweise sind bei der Beantragung zu entrichten.


Rechtsgrundlagen

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektr. Identitätsnachweis


Notwendige Unterlagen

Für den vorläufigen Personalausweis:

  • ein Dokument (Ausweis oder Reisepass), 

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto und 

  • eine Geburts- oder Heiratsurkunde

Für den Personalausweis: 

  • ein Dokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis), 

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto und 

  • eine Geburts- oder Heiratsurkunde

Wie das biotmetrietaugliche Passfoto aussehen muss, können Sie der Foto-Mustertafel auf der Internetseite der Bundesdruckerei entnehmen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt ungefähr drei Wochen. Auf einen vorläufigen Personalausweis müssen Sie nicht warten, er wird Ihnen unmittelbar ausgestel

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180114

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110


Formulare


Merkblätter

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