Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Auf Antrag erstellt das Einwohnermeldeamt ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten.
Diese sind in erster Linie:
Meldebescheinigung (Angabe Wohnsitz)
Aufenthaltsbescheinigung (Angabe Wohnsitz u. Familienstand) z.B.: für das Standesamt
Haushaltsbescheinigung (Angabe Wohnsitz und Kind) z.B.: zur Vorlage Jugendamt
Diese Bescheinigungen können persönlich von den Betroffenen oder durch Dritte unter Vorlage einer Vollmacht beantragt und ausgehändigt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
ggf. Vollmacht
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung einer Melderechtlichen Bescheinigung erfolgt sofort bei ihrer Vorsprache im Einwohnermeldeamt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.Gebühren
Die Gebühr für eine Melderechtliche Bescheinigung beträgt 14,00 €.
Gebührenfrei sind Bescheinigungen für die Kindergeldkasse und zur Vorlage beim Jugendamt.
Die Zahlung der Gebühr ist sofort fällig.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180114
Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180110
Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180110