Pfeil nach oben

Lassen Sie sich ins vogtländische Auerbach locken!

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung


Allgemeine Informationen

Auf Antrag erstellt das Einwohnermeldeamt ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten.


Diese sind in erster Linie:

  • Meldebescheinigung (Angabe Wohnsitz)

  • Aufenthaltsbescheinigung (Angabe Wohnsitz u. Familienstand) z.B.: für das Standesamt

  • Haushaltsbescheinigung (Angabe Wohnsitz und Kind) z.B.: zur Vorlage Jugendamt

Diese Bescheinigungen können persönlich von den Betroffenen oder durch Dritte unter Vorlage einer Vollmacht beantragt und ausgehändigt werden.


Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • ggf. Vollmacht


Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung einer Melderechtlichen Bescheinigung erfolgt sofort bei ihrer Vorsprache im Einwohnermeldeamt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Gebühren

Die Gebühr für eine Melderechtliche Bescheinigung beträgt 14,00 €.


Gebührenfrei sind Bescheinigungen für die Kindergeldkasse und zur Vorlage beim Jugendamt.


Die Zahlung der Gebühr ist sofort fällig.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180114

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110