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Statuswechsel einer Wohnung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in eine Nebenwohnung ändern oder umgekehrt, nehmen Sie einen Statuswechsel vor. Dieser Statuswechsel ist nur am Ort der neuen Hauptwohnung möglich.

Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, können Sie gleichzeitig Ihren bisherigen Hauptwohnsitz abmelden oder in einen Nebenwohnsitz umwandeln.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG): Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie den Statuswechsel innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Stadt Auerbach/Vogtl. angeben.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • bei Bevollmächtigung zusätzlich den Personalausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht

  • der Mietvertrag und die Wohnungsgeberbescheinigung


Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird sofort bearbeitet. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Gebühren

Gebührenfrei


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180114

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110