Statuswechsel einer Wohnung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in eine Nebenwohnung ändern oder umgekehrt, nehmen Sie einen Statuswechsel vor. Dieser Statuswechsel ist nur am Ort der neuen Hauptwohnung möglich.
Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, können Sie gleichzeitig Ihren bisherigen Hauptwohnsitz abmelden oder in einen Nebenwohnsitz umwandeln.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG): Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie den Statuswechsel innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Stadt Auerbach/Vogtl. angeben.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
bei Bevollmächtigung zusätzlich den Personalausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
der Mietvertrag und die Wohnungsgeberbescheinigung
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird sofort bearbeitet. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.Gebühren
Gebührenfrei
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180114
Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180110
Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180110