Ummeldung eines Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Wer innerhalb der Stadt Auerbach/Vogtl. umzieht, hat sich binnen 14 Tagen im Einwohnermeldeamt der Stadt Auerbach/Vogtl. umzumelden.
Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.
Für Personen unter 16 Jahren sind die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten meldepflichtig.
Ist eine persönliche Vorsprache nicht möglich, können Sie eine dritte Person dazu bevollmächtigen Sie umzumelden. Diese Person benötigt zur Ummeldung Ihre Vollmacht und Ihren Ausweis.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) wird keine Vollmacht benötigt. Es genügt, wenn ein volljähriges Familienmitglied mit den erforderlichen Unterlagen (Ausweis oder Reisepass) der mitziehenden Familienmitglieder im Meldeamt vorspricht.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (wenn vorhanden)
Kinderausweis und Geburtsurkunde für die mitziehenden Kinder
Die Wohnungsgeberbescheinigung / bei Wohneigentum Kaufvertrag
Zustimmungserklärung bei Umzug minderjähriger Kinder mit einem sorgeberechtigten Elternteil
Ohne diese Unterlagen kann keine An- bzw. Um meldung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Ummeldung erfolgt sofort bei Vorsprache im Einwohnermeldeamt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.Gebühren
Gebührenfrei
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180114
Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180110
Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180110