Pfeil nach oben

Lassen Sie sich ins vogtländische Auerbach locken!

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Ummeldung eines Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

Wer innerhalb der Stadt Auerbach/Vogtl. umzieht, hat sich binnen 14 Tagen im Einwohnermeldeamt der Stadt Auerbach/Vogtl. umzumelden.

 

Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.

 

Für Personen unter 16 Jahren sind die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten meldepflichtig.

 

Ist eine persönliche Vorsprache nicht möglich, können Sie eine dritte Person dazu bevollmächtigen Sie umzumelden. Diese Person benötigt zur Ummeldung Ihre Vollmacht und Ihren Ausweis.

 

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) wird keine Vollmacht benötigt. Es genügt, wenn ein volljähriges Familienmitglied mit den erforderlichen Unterlagen (Ausweis oder Reisepass) der mitziehenden Familienmitglieder im Meldeamt vorspricht.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (wenn vorhanden)

  • Kinderausweis und Geburtsurkunde für die mitziehenden Kinder

  • Die Wohnungsgeberbescheinigung / bei Wohneigentum Kaufvertrag

  • Zustimmungserklärung bei Umzug minderjähriger Kinder mit einem sorgeberechtigten Elternteil

Ohne diese Unterlagen kann keine An- bzw. Um meldung  erfolgen.


Bearbeitungsdauer

Die Ummeldung erfolgt sofort bei Vorsprache im Einwohnermeldeamt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Gebühren

Gebührenfrei


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180114

Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110

Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180110