Anmeldung eines Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Wer in eine Wohnung einzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen in der Stadtverwaltung Auerbach im Einwohnermeldeamt anzumelden.
Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.
Für Kinder unter 16 Jahren sind die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten meldepflichtig.
Es reicht aus, wenn ein volljähriges Familienmitglied (Ehepartner) mit den erforderlichen Unterlagen der mitziehenden Personen im Meldeamt erscheint und die Anmeldung vornimmt.
Die Abänderung der Daten auf dem Personalausweis übernimmt das zuständige Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes.
Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet werden. Die Geburtenmitteilung erfolgt automatisch vom Standesamt an das Einwohnermeldeamt.
Bitte beachten Sie, dass es durch die Verletzung der Meldepflicht zu Problemen z.B. bei der Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle sowie bei der Zustellung von amtlichen Dokumenten wie Wahlbenachrichtigung kommen kann.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (wenn vorhanden)
Kinderausweis und Geburtsurkunde für die mitziehenden Kinder
Die Wohnungsgeberbescheinigung / bei Wohneigentum Kaufvertrag
Zustimmungserklärung bei Umzug minderjähriger Kinder mit einem sorgeberechtigten Elternteil
Ohne diese Unterlagen kann keine An- bzw. Ummeldung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Anmeldung erfolgt sofort bei Vorsprache im Einwohnermeldeamt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.Gebühren
Gebührenfrei
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Katrin Drescher
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.3
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180114
Frau Andrea Schulze
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180110
Frau Selina Schimmel
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.2
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180110