Gewerbeabmeldung
Allgemeine Informationen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies abmelden.
Die Aufgabe lediglich eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit (z.B. wenn ein Textilgroß- und -einzelhandel nur noch als Textilgroßhandel fortgeführt wird) ist nicht anzeigepflichtig. Es ist keine Abmeldung erforderlich, wenn eine vorübergehende Einstellung des Betriebes während einer saisonbedingten Pause erfolgt.
Zuständige Stelle
Frau Gröger
Stadtverwaltung Auerbach
Gewerbeamt
Schulstraße 1
08209 Auerbach / Vogtland
Telefon: 03744 / 180 -115
E-Mail:
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 14 - Gewerbeordnung
Notwendige Unterlagen
Gewerbeanmeldung
Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung
Bearbeitungsdauer
Die Ausfertigung der Anmeldung erfolgt zeitnah.Gebühren
22,00 Euro für Einzelunternehmen
25,00 Euro für Personengesellschaften
Ansprechpartner
GewerbeamtFrau Angelika Gröger
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180115