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Gewerbeabmeldung


Allgemeine Informationen

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies abmelden.

 

Die Aufgabe lediglich eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit (z.B. wenn ein Textilgroß- und -einzelhandel nur noch als Textilgroßhandel fortgeführt wird) ist nicht anzeigepflichtig. Es ist keine Abmeldung erforderlich, wenn eine vorübergehende Einstellung des Betriebes während einer saisonbedingten Pause erfolgt.

 

Zuständige Stelle

Frau Gröger

Stadtverwaltung Auerbach
Gewerbeamt
Schulstraße 1
08209 Auerbach / Vogtland

Telefon: 03744 / 180 -115
E-Mail:


Rechtsgrundlagen

Gemäß § 14 -  Gewerbeordnung


Notwendige Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung

  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung


Bearbeitungsdauer

Die Ausfertigung der Anmeldung erfolgt zeitnah.

Gebühren

  • 22,00 Euro für Einzelunternehmen

  • 25,00 Euro für Personengesellschaften


Ansprechpartner

Gewerbeamt

 

Frau Angelika Gröger
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180115