Gewerbeanmeldung
Allgemeine Informationen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies gleichzeitig der für den Ort zuständigen Behörde anzeigen. Als Beginn eines Gewerbes ist auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf oder Pacht) sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform relevant. Die Verlegung eines Betriebes aus einer anderen Gemeinde in den Bereich der Anmeldebehörde ist ebenfalls als Neuerrichtung anzumelden und in der anderen Gemeinde abzumelden.
Zuständige Stelle
Frau Gröger
Stadtverwaltung Auerbach
Gewerbeamt
Schulstraße 1
08209 Auerbach / Vogtland
Telefon: 03744 / 180 -115
E-Mail:
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 14 - Gewerbeordnung
Notwendige Unterlagen
Für eine Gewerbeanmeldung sind nachstehende Unterlagen erforderlich:
gültiger Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung
für im Handelsregister eingetragene Firmen eine Kopie des Registerauszuges;
für erlaubnispflichtige Gewerbe (z.B. Makler, Baubetreuer oder Gaststättengewerbe) oder handwerkliche Tätigkeiten die erforderlichen Erlaubnisse oder die Handwerkskarte;
bei ausländischen Gewerbetreibenden die für die Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung. Sollte dies zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht möglich sein, ist der Beginn des Gewerbebetriebes vor Klärung unzulässig und kann geahndet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Ausfertigung der Anmeldung erfolgt zeitnah.Gebühren
25,00 Euro für Einzelunternehmen
35,00 Euro für GmbH (ein Geschätfsührer)
45,00 Euro für GmbH (mehrere Geschätfsührer)
25,00 Euro für GbR (je Gesellschafter)
Ansprechpartner
GewerbeamtFrau Angelika Gröger
Gebäude Schulstraße, EG, Zimmer 1.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180115