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Ausnahmegenehmigung zum Parken


Rechtsgrundlagen

§ 46 Abs. 1  Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken


Bearbeitungsdauer

2 Wochen

Gebühren

  • bis 1 Woche: 15 €

  • pro Monat: 25 €

  • 1 Jahr: 150 €

  • Kennzeichenänderung: 15 €

Bei einer zum Zeitpunkt der Erteilung der Ausnahme bekannten Anzahl betroffener Fahrzeuge/ Personen bzw. gleichartiger Fälle kann unter Berücksichtigung des geringeren Verwaltungsaufwandes eine verminderte Gesamtgebühr berechnet werden:

  • erstes Fahrzeug/die erste Person je Ausnhametatbestand: volle Gebühr

  • für jedes weitere Fahrzeug/ jede weitere Person je Ausnahmetatbestand: 50 % der Grundgebühr


Ansprechpartner

Ordnung und Sicherheit

 

Frau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180166


Formulare

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