Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Gehweges/der Straße
Allgemeine Informationen
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Auerbach ist zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Gehweges bzw. der Straße.
Rechtsgrundlagen
§ 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten
Bearbeitungsdauer
2 WochenGebühren
bis 1 Woche: 15 €
pro Monat: 25 €
1 Jahr: 150 €
Kennzeichenänderung: 15 €
Bei einer zum Zeitpunkt der Erteilung der Ausnahme bekannten Anzahl betroffener Fahrzeuge/ Personen bzw. gleichartiger Fälle kann unter Berücksichtigung des geringeren Verwaltungsaufwandes eine verminderte Gesamtgebühr berechnet werden:
erstes Fahrzeug/die erste Person je Ausnhametatbestand: volle Gebühr
für jedes weitere Fahrzeug/ jede weitere Person je Ausnahmetatbestand: 50 % der Grundgebühr
Ansprechpartner
Ordnung und SicherheitFrau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180166