Container, Gerüst
Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie, dass es notwendig ist, sowohl im Sachgebiet Tiefbau (Standort Rathaus) als auch in der Straßenverkehrsbehörde (Standort Schulstraße) einen Antrag zu stellen.
Rechtsgrundlagen
§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§§ 18, 20 und 21 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993 (GVBI.S.93) i.V. mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Auerbach / Vogtland in der derzeit gültigen Fassung Sondernutzungssatzung der Stadt Auerbach/Vogtl.
Notwendige Unterlagen
Ordnungsamt/Verkehrsbehörde:
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentliches Verkehrsgrund.
Tiefbau:
Sondernutzungsantrag (erhältlich im Tiefbau Zimmer 1.5 oder siehe Formulare)
dazugehörigen Lageplan
Bearbeitungsdauer
Straßenverkehrsbehörde: 2 Wochen; Tiefbau: Antragstellung ca. 8 - 10 Tage vor Beginn der Inanspruchnahme. Bearbeitungsfrist liegt bei 3 - 5 TagenGebühren
Straßenverkehrsbehörde:
Container, Gerüst, Baumaterial
ohne umfangreichen Verwaltungsaufwand: 20,00 €
mit erhöhtem Verwaltungsaufwand: 30,00 €
Verlängerung, Nachtrag: 15,00 €
Tiefbau:
gemäß der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsgrund (Sondernutzungsatzung) in aktueller Fassung.
Ansprechpartner
Untere StraßenverkehrsbehördeHerr Philipp Müller
Rathaus, EG, Zimmer 1.5
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825130
Frau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180166
Formulare
- Antrag Sondernutzungsgenehmigung
- Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für das Benutzen von öffentlichen Verkehrsgrund