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Container, Gerüst


Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie, dass es notwendig ist, sowohl im Sachgebiet Tiefbau (Standort Rathaus) als auch in der Straßenverkehrsbehörde (Standort Schulstraße) einen Antrag zu stellen. 


Rechtsgrundlagen

§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

§§ 18, 20 und 21 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993 (GVBI.S.93) i.V. mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Auerbach / Vogtland in der derzeit gültigen Fassung Sondernutzungssatzung der Stadt Auerbach/Vogtl.


Notwendige Unterlagen

Ordnungsamt/Verkehrsbehörde:

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentliches Verkehrsgrund.

 

Tiefbau:

  • Sondernutzungsantrag (erhältlich im Tiefbau Zimmer 1.5 oder siehe Formulare)

  • dazugehörigen Lageplan


Bearbeitungsdauer

Straßenverkehrsbehörde: 2 Wochen; Tiefbau: Antragstellung ca. 8 - 10 Tage vor Beginn der Inanspruchnahme. Bearbeitungsfrist liegt bei 3 - 5 Tagen

Gebühren

Straßenverkehrsbehörde:

Container, Gerüst, Baumaterial

  • ohne umfangreichen Verwaltungsaufwand: 20,00 €

  • mit erhöhtem Verwaltungsaufwand: 30,00 €

  • Verlängerung, Nachtrag:  15,00 €

 

Tiefbau:

gemäß der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsgrund (Sondernutzungsatzung) in aktueller Fassung.


Ansprechpartner

Untere Straßenverkehrsbehörde

 

Herr Philipp Müller
Rathaus, EG, Zimmer 1.5
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825130

Frau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180166


Formulare

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