Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Rechtsgrundlagen
§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund
1 Streckenskizze
1 Nachweis über Veranstalterhaftpflichtversicherung
Bearbeitungsdauer
4 WochenGebühren
mit geringem Verwaltungsaufwand: 50 €
mit umfangreicher Verwaltungsaufwand: 100 €
Erhöhung der Gebühr bei weiterem Aufwand je angefangene 1/4 Stunde: 10,20 €
Ansprechpartner
Untere StraßenverkehrsbehördeFrau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180166
Formulare
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