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Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund


Rechtsgrundlagen

§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund

  • 1 Streckenskizze

  • 1 Nachweis über Veranstalterhaftpflichtversicherung


Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Gebühren

  • mit geringem Verwaltungsaufwand: 50 €

  • mit umfangreicher Verwaltungsaufwand: 100 €

  • Erhöhung der Gebühr bei weiterem Aufwand je angefangene 1/4 Stunde: 10,20 €


Ansprechpartner

Untere Straßenverkehrsbehörde

 

Frau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180166


Formulare

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