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verkehrsrechtliche Anordnung


Rechtsgrundlagen

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Notwendige Unterlagen

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

  • Verkehrzeichenplan/Regelpan ggf. Umleitungsplan, Lageplan


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2 Wochen, für Ampeln und Vollsperrungen 4 Wochen.

Gebühren

Anordnung nach § 45 Absatz 6 StVO über Maßnahmen
der Unternehmer an Arbeitsstellen:  10,20 bis 767,00 € 

  •  ohne umfangreichen Verwaltungsaufwand (gering) :  45,00 €

  •  mit erhöhtem Verwaltungsaufwand (Durchschnitt, Grundfall) :  60,00 €

  •  mit sehr hohem Verwaltungsaufwand :  100,00 €

  •  Änderung, Verlängerung, Nachtrag einer bestehenden
     verkehrsrechtlichen Anordnung :  25,00 €

  •  Erhöhung der Gebühr bei weiterem Aufwand je angefangene 1/4 Stunde :  10,20 €


Ansprechpartner

Untere Straßenverkehrsbehörde

 

Herr Philipp Müller
Rathaus, EG, Zimmer 1.5
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825130

Frau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180166


Formulare

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