Gurtanlege -und Schutzhelmpflicht
Rechtsgrundlagen
§ 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Ausnahmen von der Gurtanlege -und Schutzhelmpflicht
(Antrag siehe unten)ärztliche Bescheinigung mit Bestätigung, dass Antragsteller auf Grund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege -und Schutzhelmpflicht befreit werden muss
Bearbeitungsdauer
10 ArbeitstageGebühren
10,20 € (bei besonderen Gründen auch kostenlos möglich)
Ansprechpartner
Untere StraßenverkehrsbehördeFrau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 180166
Formulare
- Antrag auf Befreiung von der Gurt-/Helmpflicht
- Formular ärztliche Bescheinigung (zum Ausfüllen durch den Arzt)
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