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Gurtanlege -und Schutzhelmpflicht


Rechtsgrundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Ausnahmen von der Gurtanlege -und Schutzhelmpflicht 
    (Antrag siehe unten) 

  • ärztliche Bescheinigung mit Bestätigung, dass Antragsteller auf Grund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege -und Schutzhelmpflicht befreit werden muss


Bearbeitungsdauer

10 Arbeitstage

Gebühren

10,20 € (bei besonderen Gründen auch kostenlos möglich)


Ansprechpartner

Untere Straßenverkehrsbehörde

 

Frau Jessica Noack
Gebäude Schulstraße, 1. OG, Zimmer 2.1
Schulstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 180166


Formulare

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