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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz


Allgemeine Informationen

Das Amtsgericht (Grundbuchamt) verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, die von der Unteren Bauaufsichtsbehörde ausgestellt beziehungsweise bestätigt werden.

  • Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.


Rechtsgrundlagen

§§ 3-8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)


Notwendige Unterlagen

Ihrem Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sollten Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Lageplan

  • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100
    (Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.)

  • Erklärung zum Bestand (nur erforderlich bei der Aufteilung von bestehenden Gebäuden ohne bauliche Änderung)

  • Flächenberechnung

  • 10-Tausendstel Berechnung


Gebühren

Für die zu erteilende Abgeschlossenheitsbescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 bis 1.250,00 € erhoben.


Ansprechpartner

Untere Bauaufsichtsbehörde

 

Frau Simone Löschner
Rathaus, EG, Zimmer 1.2
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825188

Frau Jessica Schürer
Rathaus, EG, Zimmer 1.3
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825189

Frau Lisa Zeumann
Rathaus, EG, Zimmer 1.3
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825187