Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Allgemeine Informationen
Das Amtsgericht (Grundbuchamt) verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, die von der Unteren Bauaufsichtsbehörde ausgestellt beziehungsweise bestätigt werden.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Rechtsgrundlagen
§§ 3-8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Notwendige Unterlagen
Ihrem Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sollten Sie folgende Unterlagen beifügen:
Lageplan
Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100
(Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.)Erklärung zum Bestand (nur erforderlich bei der Aufteilung von bestehenden Gebäuden ohne bauliche Änderung)
Flächenberechnung
10-Tausendstel Berechnung
Gebühren
Für die zu erteilende Abgeschlossenheitsbescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 bis 1.250,00 € erhoben.
Ansprechpartner
Untere BauaufsichtsbehördeFrau Simone Löschner
Rathaus, EG, Zimmer 1.2
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825188
Frau Jessica Schürer
Rathaus, EG, Zimmer 1.3
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825189
Frau Lisa Zeumann
Rathaus, EG, Zimmer 1.3
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825187