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Vergnügungssteuer


Allgemeine Informationen

Die Stadt Auerbach/Vogtl. erhebt Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer.

 

Die genauen Regelungen hierzu entnehmen Sie bitte der Satzung der Stadt Auerbach/Vogtl. über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) – siehe Link Satzungen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Steuern

 

Frau Anja Leonhardt
Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.11
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825140