Vergnügungssteuer
Allgemeine Informationen
Die Stadt Auerbach/Vogtl. erhebt Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer.
Die genauen Regelungen hierzu entnehmen Sie bitte der Satzung der Stadt Auerbach/Vogtl. über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) – siehe Link Satzungen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
SteuernFrau Anja Leonhardt
Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.11
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825140