Gewerbesteuer
Allgemeine Informationen
Besteuerungsgegenstand
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Die Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. erhebt die Gewerbesteuer auf Grund der vom Betriebsfinanzamt erlassenen Gewerbesteuermessbescheide, die Bindungswirkung haben.
Die für das jeweilige Veranlagungsjahr zu entrichtende Gewerbesteuer ergibt sich durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem in der Haushaltsatzung der Stadt Auerbach/Vogtl. festgesetzten Hebesatz.
Der Gewerbesteuerhebesatz in der Stadt Auerbach beträgt 395 v.H..
Vorauszahlungen:
Nach § 19 ff Gewerbesteuergesetz hat der Steuerschuldner am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres Vorauszahlungen zu entrichten.
Der fällige Betrag ist dem letzten Gewerbesteuerbescheid zu entnehmen.
Für eine anderweitige Festsetzung der Vorauszahlungen sollte beim zuständigen Finanzamt ein Gewerbesteuermessbescheid für Zwecke der Vorauszahlung beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
Gewerbesteuergesetz, Abgabenordnung, SächsKAG
Ansprechpartner
SteuernFrau Birgit Lang
Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.12
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825143