Anmeldung zur Eheschließung
Allgemeine Informationen
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt.
Die Anmeldung kann am Haupt- oder am Nebenwohnsitz der Verlobten vorgenommen werden. Wohnen die zukünftigen Ehepartner an verschiedenen Orten, so können sie wählen, bei welchem Standesamt sie die Eheschließung anmelden wollen.
Bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt müssen Sie bestimmte Unterlagen und Dokumente vorlegen und einige andere Dinge beachten.
Informieren Sie sich dazu im Vorfeld am besten telefonisch bei Ihrem Anmeldestandesamt (Standesamt am Haupt- oder Nebenwohnsitz).
Ort der Trauung
Vom Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, ist der Ort, an dem die standesamtliche Trauung tatsächlich stattfinden soll, zu unterscheiden. Grundsätzlich kann nämlich die Ehe in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Zuvor prüft das Anmeldestandesamt das Vorliegen der Ehevoraussetzungen. Anschließend werden alle Daten an das die Eheschließung durchführende Standesamt sofort übermittelt.
Anmeldefrist
Die verbindliche Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate (taggenau) vor dem Eheschließungstermin vorgenommen werden.
Termine für Trauungen in Auerbach/Vogtl. und Ellefeld
Trauungen sind ganzjährig in der Göltzschtalgalerie und im Trauraum des Rathauses wochentags möglich, von Mai bis September auch im Oberen Schloss in Ellefeld. Denken Sie daran, dass manche Tage als Hochzeitsdatum besonders begehrt sind und Termine an diesen Tagen besonders schnell ausgebucht sind. Selbstverständlich bieten wir auch Termine außerhalb der normalen Sprechzeiten, insbesondere an Samstagen, an. Die Termine für Trauungen an Samstagen finden Sie gesondert aufgelistet.
Ganz gleich, welche Wünsche hinsichtlich des Trautermins und -ortes bestehen, empfiehlt sich eine frühzeitige Absprache und Reservierung. Kontaktieren Sie dazu gern die nachfolgend genannten Ansprechpartner.
Samstags-Termine für 2025
für Trauungen im Trauraum des Rathauses Auerbach/Vogtl. und in der Göltzschtalgalerie | für Trauungen im Oberen Schloss Ellefeld | |
April | 12. und 26.04. | |
Mai | 17. und 24. 05. | 10.05. |
Juni | 14. und 28. 06. | 21.06. |
Juli | 05. und 26. 07. | 19.07. |
August | 16. und 30. 08. | 23.08. |
September | 06. und 27. 09. | 20.09. |
Oktober | 06. und 27.10. |
Unsere Trauungsorte
Für die standesamtliche Trauung wurden im Rathaus und in den Außenstellen besondere Räumlichkeiten eingerichtet.
Kirchliche Trauung
Falls Sie auch kirchlich heiraten möchten, beachten Sie bitte, dass die standesamtliche Trauung vor der kirchlichen Hochzeit stattfinden muss.
Voraussetzungen
Volljährigkeit
Die Ehe soll grundsätzlich nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
Geschäftsfähigkeit
Die Ehe ist stets ausgeschlossen bei Geschäftsunfähigkeit (§ 1304 BGB). Der beschränkt Geschäftsfähige bedarf zur Eingehung der Ehe grundsätzlich der - u. U. ersetzbaren - Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge (§ 1303 IV BGB).
Ehe zwischen Verwandten
Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Wenn ein Partner das Adoptivkind des anderen ist, muss das Adoptivverhältnis vor einer beabsichtigten Eheschließung aufgelöst werden.
Doppelehen
Doppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss daher durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Besonderheiten für Eheschließende mit Auslandsbeteiligung
Haben Sie oder Ihr zukünftiger Ehepartner oder auch Sie beide eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind vorab umfangreiche rechtliche Fragen zu klären.
Ausländer müssen ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, kann vom Präsidenten des Oberlandesgerichts hiervon eine Befreiung erteilt werden.
Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin im Standesamt zu vereinbaren, um sich persönlich über die notwendigen Unterlagen und Dokumente und deren Beschaffung zu informieren.
Bei der Prüfung der so genannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Verlobten ungültig wäre.
Ansprechpartner
StandesamtFrau Ulrike Kluge
Rathaus, EG, Zimmer 1.7
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825181
Frau Romy Nagler
Rathaus, EG, Zimmer 1.6
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825160