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Wohngeldantrag zur Beantragung von Mietzuschuss bzw. zur Beantragung von Lastenzuschuss


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Wohngeldberechtigt auf einen Lastenzuschuss ist jede natürliche Person, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum hat.
Ihr gleichgestellt sind:

  • Personen mit einer Erbbauberechtigung,

  • Personen mit einem eigentumsähnlichen Dauerwohnort, die ein Wohnungs- oder Nießbrauchrecht haben und

  • Personen, die Anspruch auf Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des Dauerwohnrechts, des Wohnrechts oder des Nießbrauchs haben.


Rechtsgrundlagen

§ 1 Wohngeldgesetz (WoGG) – Zweck des Wohngeldes


Notwendige Unterlagen

Wohngeldantrag des Freistaates Sachsen zur Beantragung von Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) bzw. zur Beantragung von Lastenzuschuss (für Eigentümer von Wohnraum)


Ansprechpartner

Soziales und Sportstätten

 

Frau Janine Persigehl
Außenstelle Bahnhofstraße, 2. OG, Zimmer 02-08
Bahnhofstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825210


Formulare

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