Wohngeldantrag zur Beantragung von Mietzuschuss bzw. zur Beantragung von Lastenzuschuss
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Wohngeldberechtigt auf einen Lastenzuschuss ist jede natürliche Person, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum hat.
Ihr gleichgestellt sind:
Personen mit einer Erbbauberechtigung,
Personen mit einem eigentumsähnlichen Dauerwohnort, die ein Wohnungs- oder Nießbrauchrecht haben und
Personen, die Anspruch auf Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des Dauerwohnrechts, des Wohnrechts oder des Nießbrauchs haben.
Rechtsgrundlagen
§ 1 Wohngeldgesetz (WoGG) – Zweck des Wohngeldes
Notwendige Unterlagen
Wohngeldantrag des Freistaates Sachsen zur Beantragung von Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) bzw. zur Beantragung von Lastenzuschuss (für Eigentümer von Wohnraum)
Ansprechpartner
Soziales und SportstättenFrau Janine Persigehl
Außenstelle Bahnhofstraße, 2. OG, Zimmer 02-08
Bahnhofstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825210
Formulare
- Wohngeldantrag Lastenzuschuss (für Eigentümer von Wohnraum)
- Wohngeldantrag Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum)