Wohngeldantrag zur Beantragung von Mietzuschuss für Heimbewohner
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Wohngeldberechtigt auf einen Mietzuschuss ist jede natürliche Person, di Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt.
Ihr gleich gestellt sind:
mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechtes,
Personen, die Wohnraum im eigenen Haus bewohnen, das mehr als zwei Wohnungen hat,
Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes, deren Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist,
Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
Rechtsgrundlagen
§ 1 Wohngeldgesetz (WoGG) – Zweck des Wohngeldes
Notwendige Unterlagen
Wohngeldantrag des Freistaates Sachsen zur Beantragung von Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) für Heimbewohner
Ansprechpartner
Soziales und SportstättenFrau Janine Persigehl
Außenstelle Bahnhofstraße, 2. OG, Zimmer 02-08
Bahnhofstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825210