Pfeil nach oben

Lassen Sie sich ins vogtländische Auerbach locken!

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wohngeldantrag zur Beantragung von Mietzuschuss für Heimbewohner


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Wohngeldberechtigt auf einen Mietzuschuss ist jede natürliche Person, di Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt.
Ihr gleich gestellt sind:

  • mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechtes,

  • Personen, die Wohnraum im eigenen Haus bewohnen, das mehr als zwei Wohnungen hat,

  • Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes, deren Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist,

  • Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.


Rechtsgrundlagen

§ 1 Wohngeldgesetz (WoGG) – Zweck des Wohngeldes


Notwendige Unterlagen

Wohngeldantrag des Freistaates Sachsen zur Beantragung von Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) für Heimbewohner


Ansprechpartner

Soziales und Sportstätten

 

Frau Janine Persigehl
Außenstelle Bahnhofstraße, 2. OG, Zimmer 02-08
Bahnhofstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825210


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).