Baby-Begrüßungsgeld
Allgemeine Informationen
Die Stadt Auerbach zahlt an alle Sorgeberechtigten, welche seit mindestens 3 Monaten Einwohner von Auerbach sind, ein Baby-Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 € in Form von Gutscheinen.
Die ersten beiden Gutscheine in Höhe von je 25,00 € werden an die Sorgeberechtigten nach der Geburt des Kindes automatisch zugesandt. Die nächsten beiden Gutscheine in Höhe von je 25,00 € bekommen die Sorgebrechtigten auf Nachweis der durchgeführten Regeluntersuchungen bis einschließlich U6 (10. – 12. Lebensmonat). Die Ausreichung der Gutscheine erfolgt bei Frau B. Klitzsch im Sozialamt der Stadtverwaltung Auerbach, Bahnhofstraße 1 zu den allgemeinen Öffnungszeiten.
Ansprechpartner
Soziales und SportstättenFrau Bärbel Klitzsch
Außenstelle Bahnhofstraße, 2. OG, Zimmer 02-09
Bahnhofstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825202