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Baby-Begrüßungsgeld


Allgemeine Informationen

Die Stadt Auerbach zahlt an alle Sorgeberechtigten, welche seit mindestens 3 Monaten Einwohner von Auerbach sind, ein Baby-Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 € in Form von Gutscheinen.

 

Die ersten beiden Gutscheine  in Höhe von je 25,00 € werden an die Sorgeberechtigten nach der Geburt des Kindes automatisch zugesandt. Die nächsten beiden Gutscheine in Höhe von je 25,00 € bekommen die Sorgebrechtigten auf Nachweis der durchgeführten Regeluntersuchungen bis einschließlich U6 (10. – 12. Lebensmonat). Die Ausreichung der Gutscheine erfolgt bei Frau B. Klitzsch im Sozialamt der Stadtverwaltung Auerbach, Bahnhofstraße 1 zu den allgemeinen Öffnungszeiten.


Ansprechpartner

Soziales und Sportstätten

 

Frau Bärbel Klitzsch
Außenstelle Bahnhofstraße, 2. OG, Zimmer 02-09
Bahnhofstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Telefon (03744) 825202