Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlagen
Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
Notwendige Unterlagen
Bei Erstbeantragung sind keine Unterlagen erforderlich.
Bei Änderung oder Erhöhung des Grades der Behinderung sowie zusätz-
liche Beantragung von Merkzeichen können ärztliche Gutachten, soweit
vorhanden, beigefügt werden.
Bei Verlängerung des Schwerbehindertenausweises müssen die Bescheide
über die Verlängerung vom Amt für Familie und Soziales bei der Stadtver-
waltung Auerbach, Abteilung Sozialwesen vorgelegt werden.
Der Abholer des Ausweises muss sich anhand des Personalausweises oder
Reisepass identifizieren.
Bei Aushändigung eines neuen Ausweises ist ein Passbild mitzubringen.
Kann der Schwerbehindertenausweis vom Berechtigten nicht selbst abgeholt
werden, so kann per Vollmacht eine andere Person den Ausweis in Empfang
nehmen.
Gleiches Verfahren ist bei einer Verlängerung des Schwerbehindertenaus-
weises anzuwenden.
Gebühren
gebührenfrei
Ansprechpartner
Soziales und SportstättenFrau Bärbel Klitzsch
Außenstelle Bahnhofstraße, 2. OG, Zimmer 02-09
Bahnhofstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825202
Frau Janine Persigehl
Außenstelle Bahnhofstraße, 2. OG, Zimmer 02-08
Bahnhofstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
(03744) 825210
Formulare
- Anlage Bescheinigung Ausländerbehörde
- Anlage Blindengeld
- Antrag auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (Gdb), gesundheitlicher Merkmale/Merkzeichen und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises nach §69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)